Die Schweiz und der Sanierungsstau

Über die Hälfte der Wohnimmobilien in der Schweiz ist über 40 Jahre alt und energetisch sanierungsbedürftig. Doch die jährliche Sanierungsquote mit lediglich einem Prozent bleibt seit Jahren tief.

Text – Thomas Bürgisser

18.03.2023

Der überwiegende Teil der älteren Wohngebäude wird durch veraltete, energieineffiziente Heizungen – meistens Öl oder Gas – mit Wärmeenergie versorgt. Vor allem Kaufinteressenten von älterem Wohneigentum sollten sich deshalb vor der Unterschrift unter einen Kaufvertrag genau informieren, in welchem Zustand sich ein Haus oder eine Wohnung befindet. Je nachdem kann nämlich ein beträchtlicher Sanierungsbedarf anstehen, der früher oder später zusätzliche Investitionen erforderlich macht.


Wenn eine Sanierung finanziert werden muss…


Die umfassende Sanierung eines älteren Einfamilienhauses kann ins Geld gehen. Der Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe verschlingt inklusive Zusatzinstallationen rasch 50’000 Franken, dazu kommen vielleicht neue Fenster und weitere Nebenarbeiten wie Decken und Böden erneuern, Wände isolieren und verputzen etc. für weitere 50’000 Franken. Schon ist die Sanierung im sechsstelligen Bereich angekommen. Da stellt sich rasch die Frage nach der Finanzierung.


Für Sanierungskredite gelten die gleichen Richtlinien wie beim Kauf einer Immobilie. Die Höhe der Hypothek darf maximal 80 Prozent des Schätzwerts der Immobilie nach erfolgter Sanierung erreichen. Der Rest des Sanierungsaufwands muss mit Eigenmitteln finanziert werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Bank nur die wertvermehrenden Kosten in der Belehnung berücksichtigen kann. Rein werterhaltende Kosten müssen durch den Kunden aus Eigenmitteln beglichen werden.


Ihre Schritte zur Umsetzung einer Sanierung:


1. Gesamtschau zum Objekt erstellen (Gebäudehülle, Fenster/Türen, Heizung, Energieerzeugung)
2. Sanierungsszenarien und Investitionsbedarf erstellen und planen
3. Erneuerungs- und Finanzierungskonzept erstellen (Ansparen, Finanzieren mittels Hypothek)
4. Förderbeiträge von Bund, Kanton und Gemeinde abklären und beantragen (zwingend vor Baubeginn)
5. Umsetzen mit professioneller Begleitung


Die umfassende Sanierung eines älteren Einfamilienhauses kann ins Geld gehen.

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