Unterschied zwischen wertsteigernd und werterhaltend

Ob eine Investition den Wert des Eigenheims erhält oder steigert, hat auf den ersten Blick keinen Einfluss: Die Investition bleibt gleich hoch. Das ändert sich jedoch spätestens bei der Steuererklärung.

Text – Thomas Bürgisser

28.05.2023

Der Ersatz eines defekten Geschirrspülers ist eine werterhaltende Investition. Ebenfalls die Auffrischung des Wandanstriches. Wer das Dachgeschoss ausbaut, investiert hingegen wertsteigernd. Gleiches gilt beim neuen Wintergarten oder dem Einbau eines Schwedenofens. Der Unterschied: Bei der werterhaltenden Investition wird das Alte wieder auf den neusten Stand gebracht, bei der wertsteigernden kommt Neues hinzu.

Und dann gibt es noch Grenzfälle: Wenn beispielsweise die Wand nicht einfach neu angestrichen, sondern getäfert wird. Oder wenn bei der Küchenerneuerung zusätzlich ein Steamer installiert wird. Dann spricht man von gemischten Investitionen. Wieso das entscheidend ist?

Wichtig für die Steuern

Werterhaltende Investitionen können bei den Steuern als Unterhalt abgezogen werden. Bei gemischten Investitionen ist noch ein Teil abzugsfähig, bei wertsteigernden jedoch nichts, ausser sie haben einen Energiespareffekt. Wie immer bei Steuern gibt es kantonale Unterschiede: Die meisten Kantone bieten Merkblätter, welche Investitionen bei ihnen als werterhaltend abziehbar sind. Diese müssen dann natürlich belegt werden können. Aber auch bei wertvermehrenden Investitionen lohnt es sich, die Rechnungen aufzubewahren. Sie werden bei einem allfälligen Verkauf relevant. Nicht nur was den Liegenschaftswert anbelangt. Vielmehr können sie auch bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden.


Die meisten Kantone bieten Merkblätter, welche Investitionen bei ihnen als werterhaltend abziehbar sind.

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